Unter diese Fahrerlaubnisklasse fallen Fahrzeuge mit:
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h (Ausnahme Simson vor 1992 gebaut)
- einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³
- einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW
- Mindestalter 15 Jahre
Theorieunterricht:
- 12 Doppelstunden (90min) Grundstoff
- 2 Doppelstunden (90min) klassenspeziefischer Stoff
Praxisunterricht:
- gute Grundausbildung
- keine Sonderfahrten notwendig