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Was verändert sich durch die Novelle der StVO ab 28.04.2020
Das BMVI (Verkehrsministerium) hat in dieser Novelle den Schwerpunkt auf den Schutz und die Förderung der Radfahrenden gesetzt. Dazu gibt es einige neue Regeln und Verkehrszeichen. Gleichzeitig wurde der Bußgeldkatalog angepasst und einige Strafen drastisch erhöht.
Was ist neu im Radverkehr?
Es wird ein vorgeschriebenerMindestüberholabstand innerorts 1,5 m und außerorts sogar 2 m gegenüber zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Benutzern von Elektrokleinstfahrzeugen (z.B. E-Roller) eingeführt.
Ebenso wird neu vorgeschrieben: rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 tdürfeninnerorts Schrittgeschwindigkeitnicht überschreiten.
Die maximale Geschwindigkeit für diese Fahrzeuge liegt dann also zwischen 4 - 7 km/h. Wer schneller fährt, kann mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister belegt werden
Die Mitnahme von Personen auf Fahrrädern
wird erlaubt, wenn die Fahrräder dafür gebaut und eingerichtet sind und der Fahrende mindestens 16 Jahre alt ist
Erweiterung der Grünpfeilregelung für Radfahrende, die aus einem Radfahrstreifen oder baulich angelegten Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Zusätzlich bekommen Radfahrende auch einen eigenen Grünpfeil
Generelles Haltverbot auf Fahrradschutzstreifen, um die durchgängige Nutzung der Schutzstreifen zu verbessern
Einführung von Fahrradzonen. Das Prinzip der Fahrradstraße wir auf ganze Zonen erweitert. Radfahrende und Elektrokleinstfahrzeuge dürfen hier nicht behindert oder gefährdet werden und bis zu 30 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren.
An Kreuzungen und Einmündungen mit
einem baulichen Radweg, gilt in einem Abstand von bis zu je 8 Metern
von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten Parkverbot!
Lastenfahrräder
können eigene Parkflächen und Ladezonen bekommen, die mit einem eigenen Sinnbild gekennzeichnet werden
Es werden Radschnellwege
eingeführt und bekommen ebenfalls ein neues Verkehrszeichen.
An gefährlichen Stellen kann ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
angeordnet werden. Auch dafür wird es ein neues Verkehrszeichen geben.
Neue Verkehrszeichen und Sinnbilder in Bezug auf Fahrräder:
Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge
werden über ein neues Verkehrszeichen kenntlich gemacht und Carsharing-Fahrzeuge müssen zur Nutzung dieser Flächen eine Plakette an der Windschutzscheibe befestigen.
Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge
können durch ein Sinnbild auf der Fahrbahn hervorgehoben werden.
Einführung eines Sinnbilds „mehrfachbesetzte Personenkraftwagen“
Fahrzeugführenden ist die Benutzung von Blitzer-Apps
(z. B. auf Smartphones oder in Navigationssystemen) während der Fahrt ausdrücklich verboten.
Neue Verkehrszeichen und Sinnbilder in Bezug auf Carsharing:
Verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen, das verbotene Halten auf Schutzstreifen
und das Parken und Halten in zweiter Reihe
werden künftig mit bis zu 100 Euro Strafe
belegt. (bisher 15 Euro) Bei schwereren Verstößen außerdem Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister.
Unberechtigtes Parken
auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz
neu
55 Euro. (bisher 15 Euro)
Rechtswidriges Parken
an engen
oder unübersichtlichen Straßenstellen
neu 35 Euro.
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß
wird auf 25 Euro
angehoben.
das unerlaubte Nutzen oder das Nichtbilden
(auch ohne konkreten Gefährdung oder Behinderung) einer Rettungsgasse:200 - 300 Euro
Bußgeld + 2 Punkte
im Fahreignungsregister + 1 Monat Fahrverbot.
Verdoppelung der Geldbußen bei fehlerhaften Abbiegevorgängen oder einer Sorgfaltspflichtverletzung beim Ein- bzw. Aussteigen.
1 Monat Fahrverbot
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts.
Bei der vorschriftswidrigen Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge steigt die Geldbuße von 25 Euro auf 100 Euro.
Für das Verursachen von unnötigem Lärm
und einer vermeidbaren Abgasbelästigung
sowie dem unnützen Hin- und Herfahren
werden demnächst 100 Euro
fällig.